Hier veröffentliche ich Bilder zu den Events und von meinen persönlichen Highlights.
Das Urheberrecht sichert dem Fotografen sämtliche Nutzungsrechte an seinen Fotografien zu seinen Lebzeiten und seinen Erben bis 70 Jahre nach seinem Tod hinaus. Urheber haben also die Möglichkeit, die Nutzung der Bilder rechtlich einzuräumen, ( § 31 Abs. 1 UrhG )und sich dies vergüten zu lassen.
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